Donnerstag, 11. Februar 2010

Vollstreckungsankündigung

Die Gerichtskasse Köln hat mir eine Vollstreckungsankündigung geschickt. Vereinfacht gesagt: Das ist die freundliche Ankündigung des Gerichtsvollziehers, wenn ich nicht bald bezahle. Die Frage ist nur: was soll ich bezahlen? Das stand nicht drin. Nur ein Aktenzeichen und die Summe.

Der Anruf bei der Gerichtskasse brachte mittels Aktenzeichen nur insofern Klarheit, als dass es sich um eine Grundbuchsache aus Aachen handelt. Eine Forderung über ein paar hundert Euro aus 2008.

Die Dame am Aachener Amtsgericht hat (am Telefon) nicht schlecht gestaunt, warum die Ankündigung der Vollstreckung erst gut eineinhalb Jahre später kommt. Ob die Forderung tatsächlich mal bezahlt worden ist, wusste Sie auch nicht. Meine Kontoauszüge aus der damaligen Zeit liegen aber schon angestaubt im Keller.

Nun, sie war so freundlich, mir eine Kopie der Gebührenrechnung von damals zuzuschicken, wenn sie die Akte wiedergefunden hat. Die logischerweise auch schon weg-archiviert wurde.

Eine Woche später, gestern. kam die Kopie. Tatsächlich die Gebühr für die Änderungen im Grundbuch. Laut meinen Unterlagen habe ich diese Änderungen bisher auch nicht bezahlt, weil ich nie eine Rechnung dazu bekommen habe.

Es hat ein bisschen gedauert, bis mir klar wurde, warum die Gebührenrechnung nie bei mir angekommen ist. Aus welchem Grund auch immer wurde sie nicht zu mir, sondern nach Broichweiden geschickt.

Und da wir ja inzwischen dank Albert dem Sauspieler wissen, dass "Broichweiden eh scheiße ist", wundert es mich auch gar nicht, dass die Gebührenrechnung von dort nicht den Weg zu mir gefunden hat. Papier ist geduldig und man kann den Depp (also mich) ja mal ins offene Messer der Staatskasse (nennt sich offiziell: Personenkonto) rennen lassen. Gott sei Dank ist dieses Messer aber offensichtlich stumpf. Ich habe den Herrn von der Gerichtskasse davon überzeugt, den Gerichtsvollzieher lieber zu anderen Schuldner zu schicken. Ich zahle freiwillig. Aus Trotz. Pahü!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen